Seit dem 1. Juli 2022 sind die Leistungen von zugelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über die Grundversicherung der Krankenkassen gedeckt. Hierfür braucht es eine Anordnung einer Hausärztin, eines Hausarztes, einer Kinderärztin oder eines Kinderarztes. D.h. dass für die Patientinnen und Patienten die Kosten der freiwilligen Franchise und danach 10% der Behandlungskosten bis maximal 700 Franken pro Kalenderjahr anfallen.